Arbeitskämpfe

Eine für alle – Die 35-Stunden-Woche

von Isa Paape
März 2018

Die Arbeitszeitverkürzung gehört wieder zu den Top-Themen gewerkschaftlicher Debatten. Auch in Tarifrunden steht sie wieder ganz oben auf der Forderungsliste. In einigen Bereichen konnten sogar schon Erfolge erzielt werden, in anderen wird noch über passende Arbeitszeitmodelle diskutiert.

Allerdings haben sich in den vergangenen Jahrzehnten so viele verschiedene Arbeitszeitmodelle etabliert, dass selbst in den Reihen der DGB-Gewerkschaften kaum noch ein Überblick möglich scheint. Angesichts dieser Vielfalt ist es notwendig, sich hin und wieder auch die Gemeinsamkeiten bewusst zu machen. Dann wird auch deutlich, dass Arbeitszeitverkürzung eine zutiefst gesellschaftliche Angelegenheit ist, die eine Politisierung herausfordert. Nicht zuletzt deshalb, weil sie ein erprobtes Mittel ist zur Umverteilung von Arbeit – und damit zur Bekämpfung von Massenarbeitslosigkeit und fortschreitender Prekarisierung.

Die Unternehmerverbände haben es da leichter. Für aus ihrer Sicht nicht mehr benötigte Menschen wird Arbeitszeit Nullstunden eingeführt, wie das die Siemens AG gerade mit Standortschließungen und Stellenabbau vorführen möchte, für den Rest der Beschäftigten soll die Arbeitszeit ausgedehnt und „flexibilisiert“ werden. Selbstbewusst stellt die Kapitalseite auch ihre entsprechenden politischen Forderungen auf.

Druck auf das Arbeitszeitgesetz

Schon lange wünschen die Unternehmerverbände eine Schleifung des Arbeitszeitgesetzes, der 8-Stunden-Tag muss fallen. Damit wird die Axt gelegt an eine Regelung, die erst im Ergebnis der Novemberrevolution von 1918 durchgesetzt werden konnte und – mit Ausnahme der Jahre faschistischer Herrschaft – bis heute verteidigt wurde.[1] Deutschland ist einer der wenigen hochentwickelten Industriestaaten, in denen nicht nur die wöchentliche Arbeitszeit eine Höchstgrenze hat, sondern auch die werktägliche Arbeitszeit begrenzt ist. Dies geschieht ausdrücklich, um „die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland … zu gewährleisten …“, so der Gesetzestext.

Womöglich noch vor dem 100. Jahrestag der Novemberrevolution soll mindestens mit dem 8-Stunden-Tag Schluss sein. Die Unternehmen argumentieren mit der Arbeitszeitflexibilität, „denn auf globalen und digitalen Märkten können sie nicht mit dem deutschen Arbeitszeitgesetz und seiner Vorgabe eines 8-Stunden-Tages punkten“, ließ Wolfgang Schmitz, Geschäftsführer des Unternehmerverbands, vor wenigen Monaten zum wiederholten Male verlauten. Entsprechend unzufrieden äußerte er sich über die Untätigkeit der Regierung Merkel in der vergangenen Legislaturperiode.

Dass im aktuellen Bundestag bis auf DIE LINKE nur noch Parteien sitzen, die diesem Anliegen durchaus aufgeschlossen gegenüberstehen, müsste Gewerkschaftern tiefe Sorgenfalten auf die Stirn treiben.

CDU/CSU haben bereits vor der Wahl eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes angekündigt, die „zusätzliche Spielräume zur Flexibilisierung“ eröffnen soll. Auch die SPD betont die Bedeutung von Flexibilisierung und setzt auf so genannte Lebensarbeitszeitkonten. Die GRÜNEN/Bündnis 90 fordern zwar ein „Mitspracherecht“ der Beschäftigten bei der Arbeitszeitgestaltung, orientieren aber auch auf Flexibilisierung der Arbeitszeit und entsprechende Betriebsvereinbarungen. Damit dürften sie kaum Einwände gegen die geplante Schleifung des Arbeitszeitgesetzes erheben. Am deutlichsten allerdings wird die FDP in ihrem Wahlprogramm, sie wird sich für die Aufhebung des 8-Stunden-Tags bzw. die Aufhebung der gesetzlichen 10-Stunden-Grenze einsetzen. Die AfD bringt ebenfalls das Stichwort Lebensarbeitszeitkonten ins Spiel und wünscht sich darüber hinaus eine Stärkung des „Unternehmergeists“ in den Belegschaften.

Als einzige Oppositionspartei erweist sich die LINKE. Sie hält perspektivisch eine Begrenzung der Arbeitszeit auf 6 Stunden am Tag und 30 Stunden in der Woche für notwendig. In einem ersten Schritt fordert sie die gesetzliche Begrenzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 40 Stunden (derzeit 60 Stunden) und eine leichtere Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen. Dadurch würden erreichte tarifliche Standards per Beschluss im Bundesarbeitsministerium jeweils für die gesamte Branche Gesetzeskraft erlangen.

Maschinerie - Technik - Arbeit rund um die Uhr

Abgesehen aber von günstigeren tariflichen Regelungen gilt gesetzlich der 8-Stunden-Tag, so dass Arbeitszeit über acht Stunden täglich hinaus definitiv Mehrarbeit ist. Diese muss angeordnet sein, erfordert die Zustimmung des Betriebsrats – so vorhanden – und muss für etwaige Behördenkontrollen nachweisbar dokumentiert werden. Die Praxis allerdings sieht immer häufiger anders aus. Seit Jahren weisen Gewerbeaufsichtsbehörden darauf hin, dass zu den am meisten geahndeten Gesetzesbrüchen massive Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz gehören. In Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen haben illegale Überdehnungen der gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeit enorme Ausmaße angenommen. So meldeten 2017 Niedersachsens Gewerbeaufsichtsbeamte, sie hätten bei Stichproben in 19 Kliniken mehr als 150 Verstöße wegen zu langer Arbeitszeiten festgestellt. In Bayern beklagen Aufsichtsbeamte, sie könnten nicht einmal mehr Stichproben durchführen, da Betriebsprüfungen aufgrund fehlenden Personals nicht mehr möglich sind. Politisch gewollter Stellenabbau in den Aufsichtsbehörden und wenig beeindruckende Bußgeldverordnungen erleichtern den Unternehmensführungen diese Gesetzesverstöße. Aber auch schon im Vorfeld von Arbeitszeitverstößen, also bei legaler Mehrarbeit, sind immense Zuwächse zu verzeichnen. Laut Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) haben Deutschlands Beschäftigte 2015 insgesamt 1,8 Milliarden Überstunden geleistet – rund eine Milliarde davon unentgeltlich und ohne Freizeitausgleich. Nach Berechnungen der IG Metall könnten allein mit den Überstunden rund 600.000 neue Stellen geschaffen werden!

Nicht nur Mehrarbeit, sondern auch die zunehmende Tarifflucht der Unternehmen schlägt sich in der Ausdehnung der Arbeitszeit nieder. So liegen zwar die tariflichen Arbeitszeiten in der Bundesrepublik zwischen 35 etwa in der Automobilindustrie und 40 Wochenstunden z. B. im Bauhauptgewerbe, die tatsächlich geleistete Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten aber beträgt laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Durchschnitt 43,5 Wochenstunden! Nicht zuletzt diese Zahlen bewegen Isabel Rothe, Präsidentin der BAuA, den Forschungsschwerpunkt auch auf den „Zusammenhang zwischen verschiedenen Arbeitszeitkonstellationen und der Gesundheit der Beschäftigten“ zu legen. Schon der „Arbeitszeitreport Deutschland 2016“ belegt ungeschminkt die von Arbeitgeberverbänden stets bestrittene Tatsache: „Mit zunehmendem Umfang der Arbeitszeit treten gesundheitliche Beschwerden häufiger auf …“ Lange Arbeitszeiten machen krank, die Verantwortlichen aber in den Konzernzentralen und Unternehmerverbänden weisen jede Verantwortung von sich. So werden weiter Milliardenkosten für die eigene Gesunderhaltung und für die Heilung arbeitsbedingter Erkrankungen von den Versicherten getragen, weit entfernt vom Verursacherprinzip.

Gewerkschaftliche Modelle der Arbeitszeitverkürzung

Die Fachleute der BAuA stellten fest, dass 47 Prozent der Vollzeitbeschäftigten ihre Arbeitszeit reduzieren möchten. „Generell steht der Wunsch, die Arbeitszeit zu verkürzen, mit der Gesundheit der Beschäftigten in Zusammenhang“, so die Begründung im Arbeitszeitreport der BAuA. Eine der Folgen: Vor allem in belastenden Berufen des Pflegebereichs, zunehmend aber auch in der Industrie gibt es das Phänomen der „kurzen Vollzeit“ längst. Beschäftigte reduzieren auf eigenen Wunsch und auf eigene Kosten die arbeitsvertraglich festgelegte Wochenarbeitszeit. Körperliche und seelische Entlastung, dringend benötigte Zeit für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige, Zeit für die eigene Weiterbildung oder andere Interessen werden möglich, aber vom Einzelnen teuer erkauft.

Keine Frage, eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung wäre notwendig, um einige der angeführten Probleme wenigstens abzumildern. In den Einzelgewerkschaften werden dazu konkrete Vorschläge erarbeitet, die allerdings nicht gerade aufeinander abgestimmt wirken.

Den interessantesten Ansatz wagt derzeit ver.di mit der Forderung nach einem Tarifvertrag zur Personalbemessung im Pflegebereich. Dabei soll die für bestimmte Berufsgruppen jeweils notwendige Personalstärke in Tarifverhandlungen festgelegt werden. Wie viele Fachkräfte für welchen Pflegebedarf notwendig sind, könnten etwa Beiräte bestimmen, in denen neben den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften auch Patientenvertreter und Repräsentanten der Sozialversicherungsträger mitwirken. Interessant ist der Ansatz nicht nur wegen dieser Ausweitung gesellschaftlicher Mitbestimmung, sondern vor allem deswegen, weil auch in der Industrie und in allen produktionsnahen Dienstleistungsbereichen das Thema Leistungsverdichtung hohe Priorität gewonnen hat. Es ist davon auszugehen, dass unter den Bedingungen fortschreitender Digitalisierung die Frage der Personalbemessung an Bedeutung und Komplexität eher noch zunehmen wird.

Den Weg der weiteren Begrenzung der Arbeitszeit geht die IG Metall in der aktuellen Tarifrunde für die Metall- und Elektroindustrie. Nachdem vor Jahren schon mit Tarifverträgen zur Bildungsteilzeit und Qualifizierung die Möglichkeit geschaffen wurde, zu Qualifizierungszwecken vorübergehend die Arbeitszeit abzusenken, wird nun nachgelegt: Für maximal zwei Jahre soll jeder Beschäftigte die Arbeitszeit auf bis zu 28 Wochenstunden reduzieren können. Für Eltern, pflegende Angehörige und Schichtarbeiter wird ein Teillohnausgleich gefordert – immerhin, denn die selbst finanzierte „kurze Vollzeit“ gibt es ja schon, siehe oben. Zur Frage des Personalausgleichs gibt es allerdings nur höchst vage Vorstellungen. Unter diesen Vorzeichen könnte aus der angestrebten Win-Win-Situation (Flexibilisierung!) in vielen Betrieben eine Lose-twice-Angelegenheit für die Beschäftigten werden.

Die Beschäftigten mit der 28-Stunden-Woche zahlen im Zweifelsfall den Großteil der Arbeitszeitverkürzung selber, und die anderen erledigen für gleich bleibendes Entgelt auch noch deren Arbeit mit. Dieser Gefahr kann nur begegnet werden mit einer starken gewerkschaftlichen Vertretung vor Ort und im Betrieb, die die Durchsetzungsfähigkeit eines konsequenten Betriebsratsgremiums stärkt.

Weil Belegschaften aber um diese Schwierigkeiten wissen, schätzen sie durchaus die Vorteile einer allgemeinen und kollektiven Arbeitszeitverkürzung. Mit einigem Erstaunen musste der Vorstand der IG Metall zur Kenntnis nehmen, dass für viele Metallerinnen die 35-Stunden-Woche hoch im Kurs steht, und deren Durchsetzung auch im Osten endlich wieder mit auf den Zettel gehört. „Die 35-Stunden-Woche mussten wir in den Forderungskatalog mit reinnehmen“, so ein Vorstandsmitglied aus der Frankfurter Zentrale nach Auswertung der Diskussionen in den Delegiertenversammlungen und Tarifkommissionen.

Die Ansätze der beiden Gewerkschaften reflektieren die gesellschaftliche Notwendigkeit einer allgemeinen Arbeitszeitverkürzung – bei vollem Lohn- und Personalausgleich, versteht sich. Ihre Unterschiedlichkeit spiegelt die Kampfbedingungen der jeweiligen Branche, zeugt aber in jedem Fall vom Kampf der Beschäftigten gegen die Erhöhung des Ausbeutungsdrucks. Dabei ist die Begrenzung der Leistungsverdichtung, also die Regelung der Personalbemessung die unabdingbare Ergänzung des Kampfs um Begrenzung der zeitlichen Ausdehnung der Arbeitszeit.

Schon Karl Marx wusste, dass die Grenzen des Arbeitstags extensiven und intensiven Charakter haben, und stellte nüchtern fest: „Durch Erhöhung der Intensität der Arbeit mag ein Mann dazu gebracht werden, in einer Stunde so viel Lebenskraft zu verausgaben wie früher in zwei.“

Diese Erkenntnis gilt es ebenso zu vermitteln wie die politischen Dimensionen der Auseinandersetzung dort, wo es um Arbeits- und Gesundheitsschutz geht, um Kindererziehung und Pflege, um Aus- und Weiterbildung und andere menschliche Interessen.[2]

Die Politisierung der Debatte führt dann auch zurück zum Anfang dieses Beitrags, zum Arbeitszeitgesetz und den notwendigen Forderungen:

Eine allgemeine Begrenzung des Arbeitstags auf 7 Stunden und eine Begrenzung der Regelwochenarbeitszeit auf 35 Stunden muss gesetzlich verankert werden. Das wäre auch ein Beitrag zur Angleichung der Arbeitsverhältnisse in den europäischen Industriestaaten.

Der gewerkschaftliche Kampf um die Ausdehnung der 35-Stunden-Woche auf alle Branchen erhöht die Chancen, Betriebe in der Tarifbindung zu halten bzw. in die Tarifbindung zurückzuholen. Nur mit kollektiven Regelungen kann dem wachsenden Konkurrenzdruck wirksam begegnet werden – das gilt für Beschäftigte, aber eben auch für Unternehmen.

Regelungen zur Personalbemessung sind notwendige Schutzschild gegen weitere Leistungsverdichtung, und damit Schutzschild für gute Arbeitsbedingungen, für die Gesundheit der Beschäftigten und für eine gleichbleibend hohe Qualität der Arbeitsleistungen. An Regelungen zur Personalbemessung besteht daher ein hohes Maß an gesellschaftlichem Interesse, das über gewerkschaftliche Interessenvertretung hinaus zu einer Politisierung der Debatte beitragen kann.

Schutz braucht Kontrolle. Die Aufsichtsämter und Behörden sind personell und finanziell so auszustatten, dass Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten wirksam kontrolliert werden können. Die Gewerbeaufsicht wird übrigens von den Bundesländern gestaltet, so dass Arbeitszeit und Gesundheitsschutz durchaus auch Themen in den anstehenden Landtagswahlkämpfen sein müssten.

Der junge Trommler, der auf einer Radierung Gertrude Degenhardts den historischen Zug der Arbeiterbewegung im Kampf um Arbeitszeitverkürzung anführt und die Forderung nach der 30-Stunden-Woche auf der Mütze trägt, der Trommler ist noch lange nicht müde. Die Vision zu dieser Forderung entstand bereits Mitte der 1980er Jahre. Die Bedingungen für einen erfolgreichen Kampf darum haben sich allerdings drastisch verschlechtert. Klar ist jedenfalls: Ohne die Durchsetzung der oben aufgezeigten Forderungen gibt es keine 30-Stunden-Woche. Und aktuell beginnt der Kampf darum wieder einmal mit der Verteidigung des 8-Stunden-Tages, dessen Abschaffung die deutschen Unternehmerverbände in diesen Tagen fordern.

Literatur

BAuA, Arbeitszeitreport Deutschland 2016. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dortmund 2016.

Heinz-J. Bontrup, Mohssen Massarat (Hrsg.), Manifest zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit, pad-Verlag Bergkamen.

Karl Marx, Lohn, Preis, Profit, Berlin, MEW 16, S. 103-152.

[1] Der antagonistische Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit in dieser Frage wurde schon von Marx formuliert: „Der Kapitalist behauptet sein Recht als Käufer, wenn er den Arbeitstag so lang als möglich und womöglich aus einem Arbeitstag zwei zu machen sucht. Andererseits schließt die spezifische Natur der verkauften Ware eine Schranke ihres Konsums durch den Käufer ein, und der Arbeiter behauptet sein Recht als Verkäufer, wenn er den Arbeitstag auf eine bestimmte Normalgröße beschränken will. Es findet hier also ein unversöhnlicher Gegensatz statt, Recht wider Recht, beide gleichmäßig durch das Gesetz des Warenaustausches besiegelt. Zwischen gleichen Rechten entscheidet die Gewalt. Und so stellt sich in der Geschichte der kapitalistischen Produktion die Normierung des Arbeitstags als Kampf um die Schranken des Arbeitstags dar, ein Kampf zwischen dem Gesamtkapitalisten, d. h. der Klasse der Kapitalisten, und dem Gesamtarbeiter, oder der Arbeiterklasse.“ Karl Marx, Kapital I, MEW 23, S. 249.

[2] „Aber freie Zeit, verfügbare Zeit, ist der Reichtum selbst, teils zum Genuss der Produkte, teils zur freien Tätigkeit, die nicht wie die Arbeit durch den Zwang eines äußeren Zwecks bestimmt ist, der erfüllt werden muss, dessen Erfüllung Naturnotwendigkeit oder soziale Pflicht ist, wie man will.“ Karl Marx, Theorien über den Mehrwert III, MEW 26.3, S. 253.